Meat Morning Briefing
04Tierwohl

Ausgabe 054 · 18. Oktober 2026 · ≈ 60 Sek.

Frankreich verbindet Rückverfolgbarkeit und Handelsdisziplin auf Lebendviehmärkten

Frankreich hat am 12. Oktober eine Branchenvereinbarung über Rechte und Pflichten auf Lebendviehmärkten erstreckt. Sie gilt für Erzeuger, Erzeugergemeinschaften, Händler, Schlachthöfe und weitere Marktnutzer. Geregelte Materie ist nicht nur die Ordnung auf dem Platz: Es geht um Orte und Zeiten des Handels, Marktgebühren, Zahlungsfristen, den Umgang mit Tieren sowie die Erstellung und Verbreitung von Notierungen beziehungsweise Preisreferenzen.