Ausgabe 022 · 15. September 2026 · 2 Min. Lesezeit
Haltungskennzeichnung braucht für Importware regalfähige Nachweisregeln
Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) fordert, die Anwendungspflicht des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG), die zum 1. Januar 2027 beginnen soll, erneut zu verschieben. Die Stellungnahme der Verbändeallianz reagiert auf ausführliche Einwände der Europäischen Kommission zum notifizierten Änderungsentwurf der Bundesregierung. Nach Angaben des VDF endet die Stillhaltefrist am 12. November 2026; bis dahin darf der Gesetzentwurf nicht verabschiedet werden.
Zur Debatte steht nicht die Tierhaltungskennzeichnung als solche, sondern die vorgesehene Einbindung ausländischer Erzeugnisse. Der VDF berichtet, die Kommission habe Einwände gegen die geplanten Registrierungspflichten und Zertifizierungsverfahren erhoben. Der Verband schlägt vor, auf zusätzliche Registrierungen zu verzichten und bestehende Kennzeichnungssysteme sowie Zertifikate anzuerkennen, sofern sie deutsche Standards nicht unterschreiten. Eine freiwillige Zusatzkennzeichnung soll zudem Tierwohlleistungen ausländischer Erzeuger sichtbar machen können, wenn diese nicht exakt den THKG-Anforderungen entsprechen.
Dies ist eine Verbandsposition, keine behördliche Entscheidung. Sie markiert dennoch ein zentrales operatives Problem: Eine Haltungskennzeichnung kann am Regal nur funktionieren, wenn ihre Kategorien für inländische und importierte Ware konsistent überprüfbar sind. Für Handwerk, Verarbeitung und Handel betrifft das Einkaufsspezifikationen, Warentrennung, Dokumentennachweise und Etikettengestaltung. Das konkrete Datum 12. November macht die Debatte zu einer kurzfristigen Planungsfrage. Bis der Rechtsrahmen geklärt ist, sollten Unternehmen sauber zwischen geltenden Pflichten, angekündigten Fristen und politisch noch offenen Optionen unterscheiden.