Meat Morning Briefing
02Tierwohl

Ausgabe 023 · 16. September 2026 · ≈ 60 Sek.

Geflügelzonen machen Rückverfolgbarkeit zur Betriebsaufgabe

Die am 10. September veröffentlichte Durchführungsentscheidung (EU) 2026/2056 ändert erneut die EU-Notfallmaßnahmen zu Ausbrüchen der hochpathogenen aviären Influenza. Rechtlich aktualisiert die Entscheidung den Anhang der Entscheidung 2023/2447. Für die Geflügelwirtschaft zeigt sie: Seuchenmanagement endet nicht mit der Bestätigung eines Ausbruchs, sondern übersetzt sich entlang der Kette in Zonen, Warenbewegungen, Beschränkungen und Dokumentationspflichten.