Ausgabe 026 · 20. September 2026 · 2 Min. Lesezeit
Schweineinnereien machen Exportkonformität zur Rezepturaufgabe
Die britische Aktualisierung zur Aujeszkyschen Krankheit in den USA verändert für Verarbeiter nicht die Kernbotschaft: Schweineinnereien dürfen dokumentarisch nicht als Nebenzutat behandelt werden. Nach einem am 30. April 2026 in einem kommerziellen Betrieb in Iowa bestätigten Fall setzte das Vereinigte Königreich zunächst die Einfuhr frischer Innereien von Hausschweinen aus den USA aus. Für Fleischerzeugnisse mit solchen Innereien verlangt es die Behandlung C oder höher.
Die Vorgabe trennt klar zwischen Muskelfleisch und Innereien. Für Schweinefleischerzeugnisse ohne Innereien von Hausschweinen genügt weiterhin Behandlung A oder höher. Enthält ein Produkt beide Komponenten und werden sie vor der Behandlung gemischt, muss das gesamte Erzeugnis mindestens Behandlung C durchlaufen. Werden die Innereien vor der Mischung mit Muskelfleisch behandelt, betrifft die verschärfte Vorgabe nur diese Komponente.
Das ist kein Zoll-Detail. Erforderlich sind Rohwarenspezifikationen, die Tierart, Gewebeart, Herkunft und Behandlungsstufe trennen. Rezeptur, Produktionsauftrag und Exportdokumentation müssen denselben physischen Warenfluss beschreiben. Andernfalls lässt sich Konformität nicht belastbar belegen – auch wenn das Endprodukt optisch homogen erscheint.