Ausgabe 026 · 20. September 2026 · 2 Min. Lesezeit
Geflügel-Regionalisierung verlangt Rückverfolgbarkeit bis in die Logistik
Die aktualisierte APHIS-Vorgabe für Ausfuhren nach China zeigt: Regionalisierung funktioniert bei Geflügel nur, wenn Produktdaten und Logistikdaten lückenlos verbunden bleiben. Wärmebehandelte Geflügelerzeugnisse, die den einschlägigen FSIS-Verarbeitungsanforderungen entsprechen, dürfen unabhängig vom Produktionsdatum nach China exportiert werden. Bei nicht wärmebehandelter Ware entscheidet dagegen die räumliche Herkunft in Verbindung mit dem jeweiligen Restriktionszeitraum.
Die Einschränkung betrifft mehr als den Schlachtort. Nicht wärmebehandelte Ware kann nicht ausfuhrfähig sein, wenn die Tiere aus einem betroffenen Gebiet stammen oder das Erzeugnis dort innerhalb der festgelegten Zeiträume geschlachtet, verarbeitet, gelagert oder versandt wurde. „Herkunft“ bezieht sich dabei auf Tiere, die im betroffenen Gebiet aufgezogen und geschlachtet wurden. Sie umfasst nicht automatisch Tiere, die nach Ende des Restriktionszeitraums geschlachtet werden.
Auch die Transportroute zählt. Nicht wärmebehandelte Produkte aus nicht eingeschränkten Bundesstaaten dürfen nicht aus einem Lager in einem eingeschränkten Bundesstaat exportiert werden. Der Transit durch betroffene Gebiete ist nur bei versiegelter Ware zulässig. Damit kann dieselbe Handelsware wegen Lagerort oder Route ihre Exportfähigkeit verlieren, obwohl Farm und Schlachtbetrieb regelkonform sind.
Für exportierende Unternehmen folgt daraus: Rückverfolgbarkeit muss eine vollständige geografische Historie abbilden – Aufzucht, Schlachtung, Verarbeitung, Lagerung, Versand und Transit, jeweils mit Datum und Behandlungsstatus. Systeme, die allein den Rohwarenursprung belegen, reichen nicht. Im Veterinärhandel ist die relevante Einheit nicht nur die Charge, sondern die Charge innerhalb einer nachweisbaren Geografie und Prozessfolge.