Meat Morning Briefing
03International

Ausgabe 041 · 05. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit

Geflügelimporte werden an der zugelassenen Zone entschieden – nicht am Länderstatus

Die Europäische Kommission hat die Listen der zugelassenen und ausgesetzten Zonen für die Einfuhr von frischem Geflügelfleisch, Fleisch von Federwild und Geflügelkeimprodukten aus Kanada und den USA mit Dringlichkeit geändert. Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2227 vom 1. Oktober verbindet neue Sperren nach Ausbrüchen hochpathogener aviärer Influenza mit der Wiederzulassung bestimmter US-Zonen.

Die Entscheidung verdeutlicht einen zentralen operativen Punkt: Der Tiergesundheitsstatus gilt nicht für ein Exportland als Ganzes, sondern für klar abgegrenzte Zonen. Zu früheren Ausbrüchen in Indiana, North Dakota und Utah übermittelten die USA aktualisierte Informationen zur epidemiologischen Lage, zur Keulung sowie zur anschließenden Reinigung und Desinfektion. Die Kommission bewertete die Garantien als ausreichend, um die Beschränkungen für die in den Anhängen genannten betroffenen Zonen aufzuheben.

Gleichzeitig nimmt der Rechtsakt neue Beschränkungen für Gebiete in Kanada und den USA auf, die von jüngeren Ausbrüchen betroffen sind. Eine Aktualisierung kann den Zugang somit je nach Zone öffnen und schließen. Die Verordnung trat dringend in Kraft, um unnötige Handelsstörungen mit den USA zu vermeiden und zugleich den Tiergesundheitsstatus der Union zu schützen.

Für Importeure, Distributoren und Verarbeiter ist das mehr als Dokumentenarbeit. Jede Sendung muss gegen die zum Versandzeitpunkt zugelassene Ursprungszone, den zugelassenen Betrieb, das Produktionsdatum und das passende Veterinärzeugnis geprüft werden. Regionalisierung macht die geografische Rückverfolgbarkeit zur Freigabebedingung; die Länderangabe allein reicht für die Beurteilung eines Loses nicht mehr aus.