Ausgabe 006 · 30. August 2026 · 2 Min. Lesezeit
Der Bio-Pilot von QS und ITW macht Chargentrennung zur Kernaufgabe
QS und die Initiative Tierwohl haben ein Pilotprojekt gestartet, das Bio-Fleisch in QS- und ITW-ausgelobten Fleischerzeugnissen sowie Fleischzubereitungen zulässt. Ziel ist, Vermarktungswege für Bio-Rohstoffe innerhalb beider Systeme zu ermöglichen und gemeinsam mit Bio-Anbauverbänden weiterzuentwickeln. Für verarbeitende Betriebe ist das relevant, weil zwei bislang getrennt organisierte Absicherungslogiken zusammengeführt werden.
Das Projekt hebt die jeweiligen Anforderungen nicht auf. Das Bio-Fleisch muss aus Betrieben stammen, die nach den Vorgaben eines in Deutschland tätigen Bio-Anbauverbands zertifiziert sind; Schlachtung und Zerlegung der Tiere müssen in QS-lieferberechtigten Betrieben erfolgen. Teilnehmende Hersteller erfassen die eingesetzten Bio-Mengen, Lieferanten und Anbauverbände über eine standardisierte Mengenmeldung. QS und ITW kündigen stichprobenartige Kontrollen an.
Entscheidend ist die Mengenbegrenzung: Der zulässige Bio-Anteil liegt bei höchstens 15 Prozent der produktübergreifenden Gesamtmenge pro Monat. Damit ist keine pauschale Freigabe zur Vermischung von Auslobungen verbunden, sondern ein Rohstofffluss-Test mit klar abgegrenztem Umfang. Insbesondere Chargentrennung, Massenbilanz und die Qualität der Lieferantendaten entscheiden darüber, ob eine Auslobung vom Wareneingang bis zum Endprodukt nachvollziehbar bleibt.