Meat Morning Briefing
03Tierwohl

Ausgabe 006 · 30. August 2026 · 2 Min. Lesezeit

Der Bio-Pilot von QS und ITW macht Chargentrennung zur Kernaufgabe

QS und die Initiative Tierwohl haben ein Pilotprojekt gestartet, das Bio-Fleisch in QS- und ITW-ausgelobten Fleischerzeugnissen sowie Fleischzubereitungen zulässt. Ziel ist, Vermarktungswege für Bio-Rohstoffe innerhalb beider Systeme zu ermöglichen und gemeinsam mit Bio-Anbauverbänden weiterzuentwickeln. Für verarbeitende Betriebe ist das relevant, weil zwei bislang getrennt organisierte Absicherungslogiken zusammengeführt werden.

Das Projekt hebt die jeweiligen Anforderungen nicht auf. Das Bio-Fleisch muss aus Betrieben stammen, die nach den Vorgaben eines in Deutschland tätigen Bio-Anbauverbands zertifiziert sind; Schlachtung und Zerlegung der Tiere müssen in QS-lieferberechtigten Betrieben erfolgen. Teilnehmende Hersteller erfassen die eingesetzten Bio-Mengen, Lieferanten und Anbauverbände über eine standardisierte Mengenmeldung. QS und ITW kündigen stichprobenartige Kontrollen an.

Entscheidend ist die Mengenbegrenzung: Der zulässige Bio-Anteil liegt bei höchstens 15 Prozent der produktübergreifenden Gesamtmenge pro Monat. Damit ist keine pauschale Freigabe zur Vermischung von Auslobungen verbunden, sondern ein Rohstofffluss-Test mit klar abgegrenztem Umfang. Insbesondere Chargentrennung, Massenbilanz und die Qualität der Lieferantendaten entscheiden darüber, ob eine Auslobung vom Wareneingang bis zum Endprodukt nachvollziehbar bleibt.

Für die Branche wird Beschaffungsflexibilität damit zur Datenmanagement-Aufgabe. Das Projekt kann Spielräume für die Nutzung von Bio-Mengen und für Sortimentskonzepte schaffen, aber nur, wenn Betriebe Zertifizierung, Lieferberechtigung, Mengenmeldung und Kennzeichnung konsistent steuern. Über eine Fortführung wollen die QS- und ITW-Gremien im Januar 2027 entscheiden.