04International
Ausgabe 060 · 24. Oktober 2026 · ≈ 60 Sek.
Frankreichs Zonenerleichterung macht Tiergesundheitsdokumente zur Schlachtplanungsfrage
Seit dem 19. Oktober gelten die französischen Regionen Auvergne-Rhône-Alpes und Bourgogne-Franche-Comté bei der Rinderkrankheit Dermatose nodulaire contagieuse nicht mehr als Impfzone II, sondern als Impfzone I. Die regionale Tiergesundheitsorganisation FRGDS Auvergne-Rhône-Alpes berichtet, das französische Landwirtschaftsministerium habe die Zustimmung der Europäischen Kommission bestätigt. Der Statuswechsel verändert die Bedingungen für Tierbewegungen und betrifft damit Haltung, Viehhandel und Schlachtplanung unmittelbar.