Ausgabe 053 · 17. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit
Kolumbiens Schweineöffnung macht Exportzulassung zur Produkt-für-Produkt-Aufgabe
Kolumbien hat die Beschränkungen wegen des Pseudorabies-Virus, PRV, für Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse aus den USA aufgehoben. Nach Angaben von APHIS dürfen nun alle im Export Library des FSIS als zulässig geführten Schweineprodukte nach Kolumbien versandt werden, sofern sie die zwischen beiden Ländern vereinbarten Veterinäranforderungen erfüllen.
Die Änderung ist keine pauschale Freigabe jeder Sendung. Die kommerzielle Zulässigkeit entsteht aus mehreren Ebenen: dem von APHIS bestätigten Gesundheitsstatus des Ursprungs, den Anforderungen an Kontrolle und Zertifizierung durch FSIS und AMS, der konkreten Produkt- und Betriebszulassung sowie den kolumbianischen Einfuhrbedingungen. Die Behörde verweist ausdrücklich darauf, alle einschlägigen Vorgaben zu prüfen.
Für exportierende Unternehmen hat das praktische Folgen für das Produktsortiment. Kolumbien lediglich in eine Zielländerliste aufzunehmen, reicht nicht. Produktcodes, Rezepturen, gegebenenfalls Wärmebehandlung, Kennzeichnung, Zertifikate, Rohstoffursprung und interne Trennverfahren müssen überprüft werden. Ebenso ist zu klären, welche Cuts oder Verarbeitungsprodukte eine Nachfrage schaffen, die zum Wert des ganzen Schweins passt.
Wie wichtig diese Präzision ist, zeigt die Geflügelsituation. Für frisches oder gefrorenes Geflügel aus bestimmten betroffenen Ursprungs- oder Schlachtzonen gelten weiterhin zeitlich definierte Beschränkungen. Derselbe Markt kann also für Schwein offen und für Geflügel nur eingeschränkt zugänglich sein. Veterinärischer Marktzugang muss deshalb nach Tierart, Produkt, Betrieb und Ursprungszone geführt werden – nicht als allgemeine Eigenschaft des Exportlandes.