Ausgabe 068 · 01. November 2026 · 2 Min. Lesezeit
Herkunftsaussagen werden erst mit lückenloser Kettendefinition glaubwürdig
Das US-Landwirtschaftsministerium meldete am 30. Oktober, dass sich acht weitere Fleisch- und Geflügelunternehmen der freiwilligen Kennzeichnung „Product of USA“ angeschlossen haben. Nach Angaben der Behörde haben sich damit mehr als dreißig Unternehmen zur landesweiten Initiative bekannt. Die Auslobung darf nur verwendet werden, wenn ein Produkt in den USA geboren, aufgezogen, geschlachtet und verarbeitet wurde.
Die Meldung schafft keine neue Kennzeichnungspflicht. Sie ist auch kein Zertifikat für sensorische Qualität, Tierwohl, Nachhaltigkeit oder regionale Erzeugung. Es handelt sich um eine eng definierte Herkunftsaussage, die die Kette vom Tier bis zur Verarbeitung umfasst. Gerade diese Abgrenzung unterscheidet sie von einer allgemeinen Werbeaussage mit Flagge oder Unternehmensstandort.
Unter den acht neuen Anwendern sind Rind-, Geflügel- und Biofleischbetriebe aus mehreren Bundesstaaten. Die Initiative kann den beteiligten Verarbeitern ein Differenzierungsmerkmal am Point of Sale geben. Ihr wirtschaftlicher Wert hängt jedoch daran, ob die betriebliche Dokumentation jede geforderte Stufe dauerhaft belegen kann und ob Käufer verstehen, was das Label aussagt – und was nicht.
Die Lehre reicht über die USA hinaus. Herkunftsangaben schaffen Vertrauen nur mit einem prüfbaren Geltungsbereich und einer einfachen Übersetzung für Verbraucher. Für Metzgereien und Marken kann Herkunft ein Wertversprechen stärken, ersetzt aber keine Information über Teilstück, Küchenanwendung, Reifung, Tierwohl oder Preis. Gute Kommunikation verbindet diese Merkmale, ohne sie zu einer ungenauen Gesamtbehauptung zu vermischen.