Ausgabe 074 · 07. November 2026 · 2 Min. Lesezeit
Metzgerschnur zeigt: Kontaktmaterial gehört in die Fleischrückverfolgbarkeit
Ein am 4. November in Frankreich veröffentlichter Rückruf lenkt den Blick vom Fleisch auf einen unscheinbaren Teil seiner Präsentation: die Metzgerschnur. Das amtliche Portal RappelConso meldet den freiwilligen Rückruf von Fleisch und Fleischzubereitungen, die mit weißer Schnur gebunden und an Carrefour-Bedientheken in ganz Frankreich verkauft wurden. Anlass ist der Nachweis von Bisphenol A in bestimmten Chargen der eingesetzten Lebensmittelschnur.
Die Eingrenzung des Falls ist ungewöhnlich und operativ relevant. Betroffen sind alle mit dieser weißen Schnur gebundenen Produkte – etwa Paupiettes und Braten –, die zwischen dem 6. Juli und dem 19. Oktober 2026 verkauft wurden, sowohl an der klassischen Bedienungstheke als auch als von Marktmitarbeitenden abgepackte Ware. Der Rückruf ist damit nicht über Tierart, Rezeptur, Fleischcharge oder ein konkretes Verbrauchsdatum definiert, sondern über ein Kontaktmaterial, das in vielen Zubereitungen eingesetzt wurde.
Die Behörde ordnet das Risiko als chemischen Kontaminanten ein und rät, die Ware nicht zu verzehren, den Verbraucherservice zu kontaktieren und sie zu entsorgen; eine Erstattung ist vorgesehen. Wichtig ist die Trennung von Meldung und weitergehender Schlussfolgerung: Die Veröffentlichung benennt Bisphenol A in Schnurchargen, beschreibt keinen mikrobiologischen Fehler des Fleisches und nennt keine Konzentrationen für jedes Endprodukt.