04International
Ausgabe 034 · 28. September 2026 · ≈ 60 Sek.
Rosmarinöl im Futter wird zur Spezifikations- und Arbeitsschutzfrage
Die neue EU-Zulassung von ätherischem Rosmarinöl als Futtermittelzusatzstoff zeigt, wie aus einer scheinbar einfachen Zutat eine Spezifikationsaufgabe für die Fleischkette wird. Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2113 ordnet das Produkt als sensorischen Zusatzstoff der Funktionsgruppe Aromastoffe ein und erlaubt seinen Einsatz für alle Tierarten unter definierten Bedingungen. Für Mastgeflügel, Mastschweine, Wiederkäuer, Schafe und Ziegen gelten je nach Tierart und Kategorie Höchstgehalte im Alleinfutter.