Ausgabe 006 · 30. August 2026 · 2 Min. Lesezeit
Listerien-Vorgaben rücken Haltbarkeitsnachweise ins Zentrum der Fleischhygiene
Hygiene rückt erneut ins Zentrum der technischen Agenda der Fleischwirtschaft, weil seit dem 1. Juli 2026 neue Vorgaben zu Listeria monocytogenes für bestimmte verzehrfertige Lebensmittel gelten. Das Forum der Fleischwirtschaft am 1. und 2. September in Quakenbrück stellt dieses Thema in den Mittelpunkt. Die praktische Aufgabe lautet, Produktsicherheit über die gesamte Haltbarkeitsdauer nachzuweisen – nicht nur zum Zeitpunkt der Herstellung.
Kann ein Hersteller gegenüber der zuständigen Behörde nicht belegen, dass der Grenzwert von 100 KBE/g bis zum Ende der Haltbarkeit eingehalten wird, gilt für betroffene Produkte das strengere Kriterium „in 25 g nicht nachweisbar“. Damit wird die Haltbarkeitsbewertung zu einer Frage der Produktsteuerung. Haltbarkeitsdauer, Temperaturprofil, Rezeptur, Verpackung, Prozesshygiene und vorgesehene Verwendung müssen eine schlüssige, datenbasierte Argumentation ergeben.
Challengetests und risikobasierte Probenpläne sind deshalb keine Randdokumente für Audits. Ein sauber angelegter Challengetest beantwortet eine präzise Wachstumsfrage unter definierten Bedingungen und muss zum realen Produkt und seiner Kühlkette passen. Probenpläne wiederum ersetzen Prävention nicht. Sie überprüfen, ob Zonierung, Reinigung, Kondensatmanagement, Personalwege und Anlagenführung funktionieren.